Mit den Lockerungsmaßnahmen, die mit 01.07.2021 in Kraft getreten sind, sind wir dem „Sommer wie damals“ ein Stückchen näher gekommen.
– Es besteht keine FFP2-Maskenpflicht mehr im Hotel.
– Die 3-G Regel gilt jedoch nach wie vor: Gäste haben ein gültiges negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder eine Bestätigung der Genesung vorzuweisen.
Als weitere Vorsichtsmaßnahme wird statt einem reichhaltigen Frühstücksbuffet das Frühstück à la carte serviert. Dabei werden natürlich keine Abstriche gemacht was den Geschmack und die Qualität anbelangt.
Wir sind darüber hinaus bemüht Ihnen maximale Buchungsflexibilität zu bieten. Bei Direktbuchungen genießen Sie kostenlose Umbuchung oder Stornierung bis 12 Uhr Mittag am Anreisetag. Ihre Buchung ist auch im Fall einer Coronavirus-bedingten Betriebsschließung unseres Hotels geschützt! Bei Buchungen über Portale (booking.com, Expedia.at etc) gelten die jeweiligen Bestimmungen unserer Partner*innen.
Sie benötigen Hilfe beim Buchen eines COVID-19-Testes? Gerne ist Ihnen unser Team dabei behilflich.